Bescheinigung für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln

Das Gesundheitsamt des Landkreises Rostock führt regelmäßig Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz durch.
Nach der erfolgten Belehrung wurden bisher die sogenannten „gelben Hefte“ ausgegeben. Diese bestätigten die erfolgreiche Teilnahme gegenüber dem Arbeitgeber. Zukünftig werden diese gelben Hefte entfallen und durch eine Bescheinigung ersetzt. Die bereits ausgestellten gelben Hefte behalten ihre Gültigkeit, eine Umschrift ist nicht erforderlich.

>> Musterbescheinigung

Landkreis Rostock - Büro für Öffentlichkeits- und Medienarbeit

Kontakt
Telefon:
03843 755 12007
Fax:
03843 755 12800
Nach oben