Kreiswahlausschuss des Landkreises Rostock berät über Wahlvorschläge

292 Bewerberinnen und Bewerber zugelassen

Heute (12.04.2024) hat der Kreiswahlausschuss des Landkreises Rostock in öffentlicher Sitzung über die eingereichten Wahlvorschläge beraten. Bis zum 26. März 2024 um 16 Uhr waren bei der Kreiswahlleitung 294 Bewerbungen eingegangen. Nach Prüfung konnten 292 Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden.

Zur Kreistagswahl am 9. Juni treten im Landkreis Rostock demnach 292 Bewerberinnen und Bewerber aus 27 Wahlvorschlägen von zwölf Parteien, drei Wählergruppen und zwölf Einzelbewerbern an.

„Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber bewegt sich in vergleichbarer Größenordnung wie die Zahlen von 2014 und 2019“, sagt Kreiswahlleiter Kay-Uwe Neumann. „Allerdings ist das Feld der Bewerberinnen und Bewerber mehr zersplittert.“

Der Kreiswahlausschuss ist ein unabhängiges, überparteiliches Gremium. Auch die Bestätigung der Wahlergebnisse gehört zu den Aufgaben des Wahlausschusses. Seine Mitglieder werden durch den Kreistag bestellt.

Neben dem Kreiswahlleiter, dem Kreisausschuss und einigen Gästen wohnten Vertrauenspersonen der Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber der Sitzung bei. Sie fungieren als Beobachtende und können Stellung nehmen.

Eine detaillierte Auflistung darüber, welche Kandidatinnen und Kandidaten in den 13 Wahlbereichen des Landkreises antreten, wird Anfang kommender Wochen auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht.

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Kreistagswahl am 9. Juni 2024

 

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